Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2023
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Klare Klyukva GmbH, Münchenstraße 123, 80331 München (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Anbieters schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Handeln annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
2.3 Bei regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen (z.B. wöchentliche oder monatliche Reinigung) wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden kann.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Reinigungsdienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder durch beauftragte Subunternehmer erbringen zu lassen.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs können während der Vertragslaufzeit jederzeit einvernehmlich vereinbart werden. In diesem Fall wird der Anbieter dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter für die Dauer der Reinigungsarbeiten den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren.
4.2 Der Auftraggeber stellt dem Anbieter unentgeltlich Wasser, Strom und geeignete Abfallbehälter in angemessenem Umfang zur Verfügung.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Anbieter über besondere Eigenschaften der zu reinigenden Oberflächen und Gegenstände, die einer besonderen Behandlung bedürfen.
4.4 Wertgegenstände sind vom Auftraggeber so zu sichern, dass sie für die Mitarbeiter des Anbieters nicht zugänglich sind.
5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Anbieter berechtigt, die Preise an veränderte Kostenfaktoren (z.B. Löhne, Material) anzupassen. Eine solche Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung ausüben kann.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.1 Vereinbarte Termine für die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen sind verbindlich. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.
6.2 Bei regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen werden die Termine in Absprache zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber festgelegt.
6.3 Wird ein Termin seitens des Auftraggebers weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt, ist der Anbieter berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% des für die ausgefallene Leistung vereinbarten Entgelts zu berechnen.
7.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik.
7.2 Beanstandungen sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Leistung, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
7.3 Bei berechtigten Beanstandungen hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen.
7.4 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.5 Für andere Schäden haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung ist in der Höhe auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.6 Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 3.000.000 für Personen- und Sachschäden. Auf Verlangen des Auftraggebers wird eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorgelegt.
8.1 Bei einmaligen Reinigungsdienstleistungen endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
8.2 Bei regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
8.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9.1 Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.
9.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10.1 Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
11.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.